Ãœberwachung am Arbeitsplatz nicht immer verboten
Denn aus einem guten und nachvollziehbaren Grund kann ein Arbeitgeber Angestellte ausspionieren. Er darf aber nicht pauschal alle Mitarbeiter überwachen. Dennoch sind Keylogger-Programme erlaubt. Sie protokollieren alle Aktivitäten am Rechner und können verbotenes privates Surfen aufdecken. Eine weitergehende Überwachung ohne triftigen Grund ist verboten. Heise