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31. August 2018 | 09:00 Uhr
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Ãœberwachung am Arbeitsplatz nicht immer verboten

Denn aus einem guten und nachvollziehbaren Grund kann ein Arbeitgeber Angestellte ausspionieren. Er darf aber nicht pauschal alle Mitarbeiter überwachen. Dennoch sind Keylogger-Programme erlaubt. Sie protokollieren alle Aktivitäten am Rechner und können verbotenes privates Surfen aufdecken. Eine weitergehende Überwachung ohne triftigen Grund ist verboten. Heise

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