Arbeitgeber muss bei Maskenpflicht Tragezeiten festlegen

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Bei einer Tragepflicht für Masken am Arbeitsplatz ist der Chef verpflichtet, sich um adäquate Tragezeiten und Pausen zu kümmern. Nötig ist eine Beurteilung der Gefährdung, die die Schwere der Tätigkeit, persönliche Voraussetzungen des Trägers sowie Bedingungen vor Ort mit einbezieht, sagt Arbeitsschutz-Experte Stefan Mayer. Zeit