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30. Juni 2014 | 07:03 Uhr
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Barter-Geschäfte besser mit Rechnung:

Barter-Geschäfte besser mit Rechnung: Wird bei solchen Deals ohne Beleg aufgrund eines Liefervertrages oder einer fehlerhaften Rechnung Vorsteuer geltend gemacht, streicht das Finanzamt bei der Betriebsprüfung diese und fordert Nachzahlungszinsen von sechs Prozent pro Jahr. workingoffice.de

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