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21. Januar 2022 | 16:28 Uhr
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Mailen

Bund verschärft Fördervorschriften für Hybrid-Dienstwagen

E-Autos werden steuerlich gefördert, das gilt auch bei teils privater Nutzung von Dienstwagen. Jedoch gibt es für Plug-in-Hybridfahrzeuge seit 1. Januar neue Regeln. Die steuerliche Vergünstigung greift nur noch, wenn das Auto eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern hat oder wenn die CO2-Emission 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt. Die Erfüllung der Voraussetzungen kann durch das Führen eines E-Kennzeichens nachgewiesen werden. N-TV

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