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14. Dezember 2012 | 08:44 Uhr
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Dank und gute Wünsche sind im Arbeitszeugnis keine Pflicht:

Dank und gute Wünsche sind im Arbeitszeugnis keine Pflicht: Ein Beschäftigter hat keinen Anspruch auf Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers, so das Bundesarbeitsgericht. welt.de

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