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10. März 2021 | 07:00 Uhr
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Darf ein Arbeitgeber Personal zum Schnelltest verpflichten?

Der Arbeitgeber muss die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden schützen. Bei Kunden- oder Mitarbeiterkontakt untereinander könne er demnach einen Corona-Schnelltest verlangen, so die juristische Einschätzung. Wer sich weigere, riskiere wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung unbezahlt nach Hause geschickt zu werden. Wichtig sei laut Fachanwalt, wer als Arbeitgeber einen Test verlange, müsse auch dafür zahlen. Tageskarte

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