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4. März 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Firma darf Mitarbeiterfotos nicht unerlaubt veröffentlichen

Eine Pflegeeinrichtung hatte auf der eigenen Facebook-Seite das Bild einer ehemaligen Angestellten veröffentlicht, ohne diese zu fragen. Laut dem Arbeitsgericht Lübeck kann sie nun Schmerzensgeld geltend machen, weil die Einrichtung mit der ungenehmigten Verwendung des Fotos auf Facebook das Recht am eigenen Bild verletzt. Es gebe kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, das eine Nutzung von Mitarbeiterfotos in sozialen Medien rechtfertige. Gastgewerbe Magazin

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