Firmen können sich gegen negative
Firmen können sich gegen negative Bewertungen im Netz wehren: Bei einer vom betroffenen Unternehmen nachgewiesenen Falschmeldung, müsse der Portalbetreiber diese schnell löschen, sagt Rechtsanwalt Joos Hellert. Außerdem können Betriebe, falls nötig, eine einstweilige Verfügung erwirken. wiwo.de