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3. April 2014 | 15:58 Uhr
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Firmen können sich gegen negative

Firmen können sich gegen negative Bewertungen im Netz wehren: Bei einer vom betroffenen Unternehmen nachgewiesenen Falschmeldung, müsse der Portalbetreiber diese schnell löschen, sagt Rechtsanwalt Joos Hellert. Außerdem können Betriebe, falls nötig, eine einstweilige Verfügung erwirken. wiwo.de

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