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20. März 2020 | 07:00 Uhr
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Flexibler Umgang mit der Arbeitszeit bei der Kinderbetreuung

Das ist jetzt sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gefordert. Das Recht, fünf Wochen lang zu Hause zu bleiben, haben Angestellte nicht. Daher müssen beide Seiten individuelle Lösungen finden, wie bezahlte Freistellung der Mitarbeiter für einige Tage, Überstundenabbau oder ein negatives Arbeitszeitkonto anzulegen. Aber auch Zwangsurlaub ist eine Maßnahme. Welt

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