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12. September 2018 | 14:19 Uhr
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Justizministerin will Abmahn-Industrie ein Ende bereiten

Mit Abmahnungen Geld zu verdienen statt dadurch berechtigterweise fehlerhafte oder irreführende Angaben der Konkurrenz zu sanktionieren – dieses Geschäftsmodell greift offenbar immer mehr um sich. Auch die Touristik hat es jüngst im größeren Stil  erwischt, als die RS Reisen & Schlafen GmbH bei Reisebüros in großem Stil ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum und mangelnde Angaben bei den Datenschutzrichtlinien abmahnte und dafür "Abmahnkosten" in Höhe von mehreren hundert Euro einforderte.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will den Missbrauch von Abmahnungen nun beenden und hat dafür einen Gesetzentwurf zur „Stärkung des fairen Wettbewerbs" vorgelegt. Er wurde am Dienstag dem Bundestag zugeleitet und kann auf der Website des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz heruntergeladen werden.

Hürden erhöhen, Anreize senken

Barley erklärte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", mit dem Gesetz wolle sie "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen". Um dies zu erreichen, plane sie, "die finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig würden "die Rechte des Abgemahnten gestärkt" und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Ein Abmahner könnte sich damit künftig nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen. Dadurch werde dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie die Grundlage entzogen, hofft die Ministerin. Vor allem Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die heute  in starkem Maße von den Praktiken betroffen seien, würden davon profitieren.

Außerdem soll den Plänen zufolge bei der ersten Mahnung noch keine kostenpflicht für den Abgemahnten entstehen. Erst bei Nichtbeachtung einer Fristsezung, könnte eine zweite Mahnung mit einer Kostenforderung versehen werden.

Zehn Prozent der Abmahnungen sind Missbrauch

In seinem Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, dass zehn Prozent aller Abmahnungen missbräuchlich sind. Nach Angaben von Wirtschaftsverbänden belaufen sich die Kosten für Abgemahnte im Schnitt auf gut 1.000 Euro, in jedem fünften Fall liege der Betrag sogar bei mehr als 2.000 Euro, heißt es.

Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass bei Abmahnungen wegen unerheblicher Verstöße die Vertragsstrafe für eine Wiederholung des Verstoßes bei 1.000 Euro gedeckelt wird. Außerdem sollen Wettbewerber und Wirtschaftsverbände in solchen Fällen keine Kostenerstattung für die Abmahnung mehr verlangen können. Und wer zu Unrecht abgemahnt wird, der kann künftig einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung geltend machen.

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