Justizministerin will Insolvenzantragspflicht weiter lockern
Wer noch auf die Auszahlung von staatlichen Novemberhilfen wartet, soll auch über Ende Januar hinaus keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Dafür will sich Justizministerin Christine Lambrecht einsetzen. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Insolvenzantragspflicht seit Oktober wieder. Firmen, die auf Corona-Hilfen warten, sind davon bis Ende Januar ausgenommen. Handelsblatt