Kabinett beschließt Verlängerung der Homeoffice-Pflicht
Die Bundesregierung verlängerte die am 15. März auslaufende Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung mit der Verpflichtung von Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, bis Ende April. Der Beschluss umfasst auch die Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in gemeinsam genutzten Räumen und die Pflicht zur Bereitstellung und Nutzung hochwertiger Masken. Zeit