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27. September 2021 | 15:40 Uhr
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So kommen Mobbing-Opfer zu ihrem Recht

Mobbing Fingerzeig Kollegen Foto iStock Shutter OK.jpg

Wenn sich ein von Mobbing Betroffener beim Arbeitgeber oder Betriebsrat beschwert, sollte dies schriftlich geschehen und der Empfang gegengezeichnet werden, rät Fachanwalt Thomas Etzel. Wichtig sei es, das Mobbing durch Zeugen oder Beweise zu belegen. Wenn das gelinge, könnten dem Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld zustehen. Anwalt

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