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18. Juli 2014 | 08:47 Uhr
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Mailen

Touristiker müssen Rabatte nicht versteuern:

Touristiker müssen Rabatte nicht versteuern: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Nachlässe von Dritten kein Arbeitslohn sind und deswegen auch keine Lohnsteuer fällig wird. fvw.de (Abo)

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