AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

26. April 2016 | 09:00 Uhr
Teilen
Mailen

Unangemeldetes Marketing auf Messen ist verboten

Ein Unternehmen darf eine Messe nicht für gezielte Werbeaktionen nutzen, wenn es dort nicht ausstellt. Andernfalls hat der Messeveranstalter Schadenersatzansprüche, so das OLG Düsseldorf. Firmenmitarbeiter hatten vor und in der Halle Informationsmaterial verteilt. Doch dafür hätte das Unternehmen Promoaktionen buchen müssen. Haufe

Anzeige Reise vor9