Unangemeldetes Marketing auf Messen ist verboten
Ein Unternehmen darf eine Messe nicht für gezielte Werbeaktionen nutzen, wenn es dort nicht ausstellt. Andernfalls hat der Messeveranstalter Schadenersatzansprüche, so das OLG Düsseldorf. Firmenmitarbeiter hatten vor und in der Halle Informationsmaterial verteilt. Doch dafür hätte das Unternehmen Promoaktionen buchen müssen. Haufe