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30. August 2023 | 17:04 Uhr
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Vorsicht vor KI-Chatbots im beruflichen Schriftverkehr

Beruflichen Schriftverkehr mit KI-Chatbots von ChatGPT verfassen zu lassen, mag komfortabel und effizient erscheinen, birgt aber juristische Fallstricke. Dies stellt nach §613 BGB keine persönliche Leistung des Arbeitnehmers dar und bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Auch könnten Urheberrecht und Datenschutz im Weg stehen. Bei Zuwiderhandlung und ausbleibender Genehmigung drohen Abmahnungen oder sogar Kündigungen. Xing

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