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15. Juli 2013 | 10:57 Uhr
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Wer Dienstwagen privat nutzen darf, muss ihn versteuern:

Wer Dienstwagen privat nutzen darf, muss ihn versteuern: Da reicht schon die Erlaubnis des Arbeitgebers, auch wenn das Auto privat nicht gefahren wird. Der Bundesfinanzhof ändert damit seine bisherige Rechtsprechung. handelsblatt.com

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