Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Gemeinde Blaichach gegen ein früheres Urteil verworfen, nach dem in einem Hotel in der Gemeinde 50 Asylsuchende aufgenommen werden können. Begründet wurde die Entscheidung mit einem Gemeinderatsbeschluss von 2024. In diesem hatte der Rat ausdrücklich einer zeitlich befristeten Nutzung des Hotels als Flüchtlingsheim zugestimmt. An diese Zusage sei die Kommune nun gebunden. Merkur