Die automatisierte Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdaten muss auf das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden. Wenn keine terroristische Bedrohung vorliege, verstoße die Auswertung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) bei Flügen innerhalb Europas gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).