Fällt eine Pauschalreise wegen kurzfristigen Flugproblemen ins Wasser, kann Betroffenen neben der Rückerstattung des Reisepreises eine zusätzliche Entschädigung durch die Airline zustehen. Und zwar zusätzlich. Die Zahlung müsse dann nicht auf den zurückgezahlten Reisepreis angerechnet werden, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden. Handelsblatt