Das Landgericht Berlin hat den deutschen Hotels im Streit mit Booking den Rücken gestärkt und entschieden, dass die langjährige Anwendung von Bestpreisklauseln ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht war. Nun können die rund 1.000 Hoteliers, die gegen die Buchungsplattform geklagt hatten, Schadenersatz gelten machen.