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11. April 2011 | 22:09 Uhr
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Gleichberechtigung mal anders:

Gleichberechtigung mal anders: Weil sich ein Lufthansa-Pilot gegenüber seinen weiblichen Kollegen diskriminiert fühlte, zog er vor Gericht. Dabei ging es um seine Pilotenmütze. Der Mann hatte eine Abmahnung kassiert, weil er das gute Stück im Terminal nicht trug. Der Mützenzwang sei diskriminierend, denn für Pilotinnen gelte er nicht. Stimmt, befand das Gericht. rp-online.de

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