Kein Witz: Hund erhält Entschädigung wegen Flugausfall
Die Maschine der dänischen DAT hatte technische Probleme und deshalb fiel der Charterflug aus. Dafür gibt es Entschädigung, auch für Jack, einen Hund. Denn die Fluggastrechte-Verordnung der EU legt klar fest, dass jeder, der entsprechende Reisedokumente besitzt, ein Passagier ist – egal ob mit zwei oder vier Beinen. Und Jack hatte ein Ticket, und einen Anwalt, der die Forderung durchsetzte. Aerotelegraph