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19. November 2021 | 19:11 Uhr
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Bayern und Sachsen verschärfen Corona-Maßnahmen

Weil die Infektionszahlen in den Freistaaten weiter aus dem Ruder laufen, sollen dort Clubs, Diskotheken und Bars für die nächsten drei Wochen schließen. Auch Weihnachtsmärkte soll es in diesem Jahr in Bayern und Sachsen nicht geben. Sachsen verbietet zudem alle touristischen Übernachtungen. Für Regionen mit Inzidenzen über 1.000 gelten noch härtere Regeln.

Deutschland München Bayerischer Hof Foto iStock Nedomacki.jpg

In Bayern, hier München, und Sachsen finden keine Weihnachtsmärkte statt, Sachsen verbietet zudem touristische Aktivitäten

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Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen in Bayern von Mittwoch an nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden. Dort gilt die 2G-plus-Regel. Wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 1.000 steigt müssen Hotels, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten schließen; Veranstaltungen werden untersagt und körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen drei Wochen lang nicht arbeiten.

Für die nächsten drei Wochen bleiben alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Im Gegensatz zu früheren Pandemie-Regelungen wird in Bayern nun nicht mehr zwischen Einzel- und Großhandel unterschieden. Der Handel bleibt insgesamt von 2G ausgenommen. Allerdings gilt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass weniger Kunden gleichzeitig in den Geschäften zugelassen sind.

Sachsen verbietet touristische Übernachtungen

Touristische Übernachtungen sind in Sachsen von Montag an untersagt. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze müssen schließen. Es sind nur noch Übernachtungen für Dienstreisende erlaubt.

In Kreisen mit einer Wocheninzidenz über 1.000 dürfen Ungeimpfte das Haus nur noch aus triftigem Grund verlassen. Für diesen Personenkreis gilt darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre. Auch dort werden landesweit alle Weihnachtsmärkte abgesagt. Zudem darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.

Für den Handel gilt in Sachsen die 2G-Regel mit Ausnahme der Grundversorgung. Für den Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Sämtliche Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich werden geschlossen, große Veranstaltungen untersagt, erklärte die SPD-Politikerin. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.

In Bayern stieg die Sieben-Tage-Inzidenz bis Sonntag auf knapp 640. In Sachsen lag die Inzidenz am Samstag sogar bei 794.

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