Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September. Bis zum 15. Oktober gilt eine „technische Übergangsfrist“. Bis dahin können auf dem Portal die Abrechnungen eingereicht werden, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband, dem entsprechende Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zugingen. Deutscher Steuerberaterverband