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13. September 2019 | 07:00 Uhr
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Sammelklage gegen Meliá und US-Portale wegen Kuba-Hotels

Im Namen von 40 Klägern hat eine Kanzlei in Miami Schadenersatz gegen den Hotelkonzern und OTAs wie Booking und Expedia geltend gemacht. Sie hätten sich wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung von Immobilien verschafft, die nach der kubanischen Revolution von 1959 enteignet worden waren, so der Vorwurf.

Paradisus Rio De Oro

Eine Klage wegen der Nutzung des enteigneten Territoriums des Hotels Paradisus Rio De Oro auf Kuba wurde von einem Gericht auf Mallorca abgewiesen.

Wie unter anderem das Rechtsportal "Law" berichtet, geht es um alle 34 Anlagen der spanischen Hotelkette auf der Karibikinsel. Hintergrund der Klagen ist das dritte Kapitel des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes. Dieses wurde bereits 1996 verabschiedet und sollte vermeiden, dass Unternehmen mit der kubanischen Regierung Geschäfte auf der Basis enteigneter Besitztümer machen. Doch das Inkrafttreten des umstrittenen dritten Teils war bislang durch alle US-Präsidenten ausgesetzt worden, der letzte US-Präsident Barack Obama hatte zudem eine Entspannungspolitik gegenüber Kuba vorangetrieben. Nachfolger Donald Trump verschärfte die Kuba-Politik der Vereinigten Staaten dann wieder deutlich. Seit dem 2. Mai können Exilkubaner in den USA gegen Personen oder Firmen, die in Kuba aktiv sind, klagen, wenn ihr Besitz im Zuge der Revolution 1959 konfisziert wurde.

Das haben die rund 40 Nachfahren enteigneter Exilkubaner nun offenbar getan. Sie werfen Meliá vor, sich durch Geschäfte mit dem enteigneten Besitz ihrer Vorfahren bereichert zu haben. Dabei gehe es sowohl um frühere Hotelimmobilien als auch um eine ganze Insel, heißt es. Meliá sei der Aufforderung durch die rechtmäßigen Eigentümer, die Geschäfte mit diesen Gütern aufzugeben, nicht gefolgt. Auch Online-Portale wie Expedia, Hotels.com, Orbitz, Travelocity, Trivago und Booking sitzen auf der Anklagebank. Ihnen wird vorgeworfen, sich durch den touristischen Vertrieb der Anlagen ebenfalls bereichert zu haben. Ein mallorquinisches Gericht hatte kürzlich eine Klage von Exilkubanern auf derselben Grundlage abgewiesen. Ein spanisches Gericht sei nicht dafür zuständig, zu bewerten, ob die vom kubanischen Staat im Jahr 1960 vorgenommenen Verstaatlichungen rechtmäßig waren oder nicht, erklärten die Richter zur Begründung.

Mit 34 Anlagen zählt Meliá zu den größten Hoteliers auf Kuba. Sämtliche Anlagen werden zusammen mit staatlichen kubanischen Unternehmen betrieben, ohne die ausländische Anbieter auf der Insel nicht Fuß fassen können.

Christian Schmicke

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