Schweiz stuft Thüringen als Risikogebiet ein
Während Besucher aus den übrigen Bundesländern weiter ungehindert in die Schweiz einreisen dürfen, müssen sich Reisende aus Thüringen nach der Einreise vom 23. März an in eine zehntägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft begeben. Zudem sollen sie sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden.
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Besucher aus Risikogebieten müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, auch wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben.
Das Auswärtige Amt weist seinerseits die Schweiz wegen hoher Corona-Infektionszahlen als Risikogebiet aus und warnt vor Reisen dorthin. Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben, die nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden kann. In Nordrhein-Westfalen gilt die Quarantänepflicht nicht.