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29. Januar 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Was der Brexit für Reisende bedeutet

Am Freitag will Großbritannien den Austritt aus der EU besiegeln. Für Reisende aus dem Euro-Raum verändert das bis zum Jahresende nichts. Auch Flugverbindungen und Fluggastrechte bleiben vorerst gleich.

Brexit

Für Reisende ändert sich nach dem Brexit vorerst wenig

Der Personalausweise von EU-Bürgern reicht laut dem Auswärtigen Amt vorerst weiter aus, um ins vereinigte Königreich einzureisen. Auch mit einem vorläufigen Personalausweis sollen Reisende mindestens noch bis zum Jahresende einreisen können. Außerdem ist die Einreise mit einem Reisepass möglich. Dieser ist aber nicht zwingend erforderlich.

Flugverbindungen bleiben stabil

An den Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändert sich zunächst ebenfalls nichts. Allerdings sind die Flugrechte von EU-Airlines nach Großbritannien und die Rechte britischer Airlines im EU-Raum nur bis zum Jahresende geregelt. Anschließend müsste ein umfassendes Luftverkehrsabkommen die Dinge neu regeln.

Die EU-Fluggastrechte, die unter anderem für Entschädigungen von Passagieren bei Flugausfällen und Verspätungen gelten, sollen nach Angaben der britischen Regierung auch nach dem Brexit bestehen bleiben, verrät das Europäische Verbraucherzentrum in einem Überblick.

Keine Roaming-Gebühren

 Weil innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Roaming-Gebühren abgeschafft worden sind, fallen für Mobilfunktelefonate und Datenverkehr nach Großbritannien bislang keine zusätzlichen Kosten an. Auch das soll nach dem Brexit so bleiben. Die Mobilfunkanbieter können Großbritannien weiterhin freiwillig in die EU-Zone einstufen. Die großen Anbieter haben bereits angekündigt, so zu verfahren.

Auslandskrankenversicherung weiterhin sinnvoll

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird bis zum Jahresende in Großbritannien weiter akzeptiert. Ungeachtet dessen empfehlen Experten vor der Reise weiterhin  den Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung. Denn diese beinhaltet deutlich mehr Leistungen als die EHIC.

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