Empfehlungs-Mails durch Dritte gelten als
Empfehlungs-Mails durch Dritte gelten als unerlaubte Werbung: Wenn Unternehmen diese Funktion auf ihrer Website einbauen, werden die weitergeleiteten Mails rechtlich wie solche von der Firma direkt bewertet, entschied der Bundesgerichtshof. Das heißt, der Website-Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen unverlangt zugesandter Werbung. heise.de