Tägliche News für die Travel Industry

6. Dezember 2013 | 11:40 Uhr
Teilen
Mailen

Empfehlungs-Mails durch Dritte gelten als

Empfehlungs-Mails durch Dritte gelten als unerlaubte Werbung: Wenn Unternehmen diese Funktion auf ihrer Website einbauen, werden die weitergeleiteten Mails rechtlich wie solche von der Firma direkt bewertet, entschied der Bundesgerichtshof. Das heißt, der Website-Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen unverlangt zugesandter Werbung. heise.de

Anzeige rv9