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10. Mai 2019 | 14:47 Uhr
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Lastminute.com gewinnt Screenscraping-Prozess gegen Ryanair

Ein Gericht im schweizerischen Lugano hat der Lastminute Group zugestanden, Ryanair-Flüge auf ihren zahlreichen Reiseportalen anzubieten und zu reservieren. Damit wäre das sogenannte Screenscraping legalisiert, gegen das sich Ryanair seit Jahren gerichtlich wehrt.

In einer Mitteilung des Portalbetreibers heißt es: "Das Urteil besagt, dass lM Group bei der Durchführung ihrer Online-Reisebüroaktivitäten in Bezug auf diese Flüge keine geistigen Eigentumsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt."

Dies sei völlig legitim, weshalb das Gericht Ryanair zur Zahlung von 140.000 Schweizer Franken Entschädigung verurteilt habe, so die Lastminute Group in einer Pressemeldung. Und weiter: "Zudem hat das Gericht Ryanair wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt, nachdem das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2008 erklärt hatte, dass Bravonext (eine Tochter der LM Group, d. Red.) die Tickets von Ryanair illegal über seine Portale verkauft."

Lastminute-CEO Marco Corradino wertet das Urteil als "historische Entscheidung", die mehr als 10 Jahre gedauert habe und die Reiselandschaft in Europa für immer verändern werde. "Sie bestätigt, dass unser Service, der es unseren Kunden ermöglicht, alle Flüge aller Fluggesellschaften auf dem Markt zu vergleichen und zu buchen, keinem Unternehmen schadet."

Die Lastminute Group zählt zu den weltweit führenden Anbietern im Online-Reisegeschäft. Ihr gehören Marken wie Lastminute.com, Weg.de, Volagratis, Rumbo oder Bravofly. Jeden Monat erreicht die Gruppe über ihre Websites und mobilen Apps 45 Millionen Besucher in 40 Ländern.

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