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17. April 2012 | 17:38 Uhr
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Unister wegen nachträglich ausgewiesener Umsatzsteuer abgem

Unister wegen nachträglich ausgewiesener Umsatzsteuer abgemahnt: Der Portalbetreiber hatte Tickets auf fluege.de zu Nettopreisen angeboten und die anteilige Mehrwertsteuer erst am Schluss draufgeschlagen. fvw.de (Abo), vor9.de (Archiv Unister)

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