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13. Januar 2022 | 17:26 Uhr
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Aida und TUI Cruises verschärfen Coronaregeln

Bei Aida Cruises sind nun bis Ende Februar Landausflüge ausschließlich in organisierter Form, also in der sogenannten Bubble, möglich. TUI Cruises schließt sich dem Schritt von Hapag-Lloyd Cruises an, von Mitte Februar an ausschließlich Gäste mit Auffrischungsimpfung an Bord zu lassen.

Kreuzfahrtschiff

Die Regularien bei Kreuzfahrten werden wieder strikter

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"Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die weltweite Ausbreitung der Omikron-Variante haben wir entschieden, vorsorglich zusätzliche Präventionsmaßnahmen an Bord und auf Landgängen zu ergreifen, um die Risiken der Ansteckung und Verbreitung des Virus bestmöglich zu reduzieren", heißt es von Aida Cruises zu dem Schritt. Dazu gehöre auch, "dass Landgänge aktuell nur im Rahmen geführter Aida-Ausflüge (Bubble-Konzept) möglich sind". Nur so könne man die "hohen Hygienestandards auch auf Entdeckungstouren an Land gewährleisten. zunächst für Reisen mit Abfahrtsdatum bis 24. Februar 2022". 

TUI Cruises erklärt zur künftig verpflichtenden Booster-Vorschrift zum Betreten der Mein-Schiff-Flotte: "Bereits im Dezember haben wir beschlossen, den verpflichtenden Impfschutz ab dem 23. Februar zu vereinheitlichen: Dieser ist dann für alle Schiffe unserer Flotte ab einem Alter von 12 Jahren erforderlich und gilt für alle Gäste und Besatzungsmitglieder. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Ebenfalls ab dem 23. Februar benötigen alle Gäste der Mein Schiff Flotte, die über 18 Jahre alt sind und deren Grundimmunisierung länger als drei Monate bis zum Kreuzfahrtende zurückliegt, zusätzlich eine Booster-Impfung. Die Booster-Impfung sollte möglichst spätestens eine Woche vor Abreise verabreicht werden."

Man lege aber auch allen Gästen, die vor diesem Termin reisen, "nahe, sich rechtzeitig um ihren Booster zu kümmern, heißt es weiter. Genesene, die trotz vollständiger Impfung Covid-19 hatten und deren Erkrankung – hier gilt der Zeitpunkt des positiven PCR-Testergebnisses – nicht länger als drei Monate zum Kreuzfahrtende zurückliegt, gelten für die Reederei ebenfalls als geboostert.

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