Airline kann für Passagier-Sturz beim Ausstieg haftbar sein
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Laut dem Europäischen Gerichtshof müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass ein Fluggast, der beim Ein- oder Aussteigen stürzt und sich verletzt, durch sein Verhalten zum Unfall beigetragen hat. Im verhandelten Fall verklagte eine Kundin Austrian Airlines, nachdem sie beim Aussteigen aus einem Flugzeug ohne ersichtlichen Grund auf einer mobilen Treppe gestürzt war und sich den Unterarm gebrochen hatte. Ein Urteil fällte der EuGH nicht; das sei Sache nationaler Gerichte. Geo