Airlines haften für Verspätung von Subunternehmern
Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen oder Annullierungen auch dann selbst entschädigen, wenn die Fluggesellschaft Maschine und Besatzung im Wetlease-Verfahren bei einem Subunternehmen gemietet hat. Der Bundesgerichtshof stellt in einer Grundsatzentscheidung klar, dass diejenige Airline die Ausgleichszahlungen leisten muss, bei der der Flug gebucht wurde. Zeit