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14. September 2017 | 09:00 Uhr
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Airlines haften für Verspätung von Subunternehmern

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Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen oder Annullierungen auch dann selbst entschädigen, wenn die Fluggesellschaft Maschine und Besatzung im Wetlease-Verfahren bei einem Subunternehmen gemietet hat. Der Bundesgerichtshof stellt in einer Grundsatzentscheidung klar, dass diejenige Airline die Ausgleichszahlungen leisten muss, bei der der Flug gebucht wurde. Zeit

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