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17. Februar 2021 | 12:49 Uhr
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ASR will gegen neue Insolvenzabsicherung mobil machen

Das Bundesjustizministerium habe im Hinblick auf den geplanten Reisesicherungsfonds „vor allem die Befindlichkeiten der Versicherungsbranche“ im Blick, klagt Jochen Szech, Chef des Reiseverbandes ASR. Zudem befürchtet er „eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten von TUI und anderen Großveranstaltern“.

Insolvenzschutz

Der ASR sieht viele Mitglieder durch die neue Kundengeldabsicherung gefährdet

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Konkret hadert der Mittelstandsverband vor allem mit drei Punkten der geplanten Neuregelung der Absicherung von Kundengeldern bei Veranstalterpleiten. So vermutet der ASR, dass "die bisherigen Insolvenzversicherer nicht daran interessiert sind, nur die kleineren Veranstalter abzusichern". Dadurch stünden Reiseveranstalter mit weniger als drei Millionen Euro Umsatz im Jahr, die das Gros der ASR-Klientel ausmachen, "vor dem Aus". Auch für die übrigen Veranstalter wertet ASR-Präsident Szech die Ausgestaltung des Fonds nicht positiv, denn ihnen drohten "deutlich höhere Prämien für die Insolvenzversicherung sowie Sicherheitsleistungen von sieben Prozent des Jahresumsatzes".

Zudem gebe es weiterhin keine Lösung für Veranstalter, deren Kundengelder bisher über das Versicherungsunternehmen HDI abgesichert waren, sowie für diejenigen, deren Versicherungsverträge in den nächsten Monaten auslaufen, kritisiert Szech. Beide Gruppen müssen sich nach neuen Versicherern umsehen, sofern ihr Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro liegt, denn die HDI hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen. Auch Swiss Re hatte kürzlich den Ausstieg aus der Kundengeldabsicherung verkündet.

Wie stark drehen die Versicherer an der Preisschraube?

Für kleine Reiseveranstalter steigen damit die Kosten der Kundengeldabsicherung dramatisch oder sie finden überhaupt keinen Versicherer dafür – so lässt sich die Befürchtung des ASR zusammenfassen. Deshalb appelliert der Verband an „die gesamte Tourismusbranche auf, sich bei den Abgeordneten des Bundestages, den Industrie- und Handelskammern, aber auch aktiv in den Medien gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Neuregelung der Insolvenzabsicherung zu engagieren“.

Da sich das Justizministerium nicht mit den „sachlichen Einwänden der zuvorderst betroffenen Veranstalter“ befasst habe, wolle man nun „die Abgeordneten des Bundestages sensibilisieren“. Unter anderem hat der ASR Mustertexte für Leserbriefe erstellt, um „unausgewogenen oder gar falschen Darstellungen in der Publikumspresse entgegenzuwirken“.

Verbraucherschützer sind zufrieden

Mit dem zuletzt genannten Statement zielt der Verband wohl vor allem auf den Verbraucherschutz ab, der die Neuregelung zuletzt ausdrücklich begrüßt und vor Zugeständnissen an die Anbieter gewarnt hatte. So erklärte Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV): „Endlich hat sich unsere Forderung nach einem Reisesicherungsfonds durchgesetzt. Mit der lange geforderten Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen sind Reisende effektiv schützt.“

Pandemiebedingt drohten in der Reisebranche viele Insolvenzen, so der VZBV-Chef weiter. Das neue Gesetz solle so schnell wie möglich in Kraft treten. „Jede Änderung und jedes weitere Zugeständnis an die Anbieterseite“ berge „die Gefahr eines weiteren Staatshaftungsfalls“, mahnt der VZBV. Das dürfe nicht geschehen.

Christian Schmicke

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