Behörden setzen bei Schlussabrechnung strenge Maßstäbe
Bei den Schlussabrechnungen zu Coronahilfen werde von den Bewilligungsstellen also "alles händisch bis ins Detail neu geprüft, so dass es auch zu Rückforderungen der gesamten Überbrückungshilfen kommen" könne, erklärt Rechtsanwalt Dennis Hillemann in einem DRV-Webinar. Fixkosten wie hygienebedingte Umbaumaßnahmen aufgrund der Pandemie würden bisweilen nachträglich aberkannt, oder es werde bestritten, dass Berater- und Lizenzkosten notwendig waren. Zudem komme es vor, dass Umsatzeinbrüche saisonalen Schwankungen und nicht der Pandemie zugeschrieben würden. FVW