Bei Beherbergungsverbot zahlen Kunden nicht fürs Hotel
Urlauber erhalten ihr Geld vom Hotel zurück oder müssen den Übernachtungspreis nicht zahlen, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des Beherbergungsverbots im Zielgebiet Inlandsreisen absagen müssen.
In diesem Fall sei eine Beherbergung aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover der Deutschen Presse-Agentur. Daher gebe es bereits angezahltes Geld zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an. Dies gelte für gebuchte Hotelübernachtungen ebenso wie für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, erklärte Degott.
Anders liege der Fall, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wäre, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gebe, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsse der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich sei.
Das könnte etwa in Mecklenburg-Vorpommern der Fall sein. Wenn Reisende aus Risikogebieten dort einen negativen PCR-Test vorweisen können, müssen sie nach Angaben der Landesregierung trotzdem in Quarantäne, auch wenn es sich um Risikogebiete im Inland handelt. Allerdings ist diese Annahme eher hypothetischer Natur, weil die betroffenen Kunden sich dann wohl keinem PCR-Test unterziehen würden.
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