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8. November 2019 | 08:25 Uhr
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BFH-Urteilsbegründung gibt Sicherheit bei Gewerbesteuer

Gestern hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich zu seinem Urteil geäußert und die Ansage ist eindeutig: „Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, unterliegen nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung." Das gebe Rechtssicherheit, freut sich DRV-Präsident Norbert Fiebig, die Urlaubssteuer sei damit vom Tisch.

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Nachdem nun die Begründung des Richterspruchs (Urteil vom 25. 07 2019 - III R 22/16) vom Juli veröffentlicht sei, müsse das Urteil zeitnah für allgemeingültig erklärt werden, in dem es vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht werde, so Fiebig: "Der Bundesfinanzminister sollte sicherstellen, dass das Urteil auch in der Fläche wirkt und damit eine schon jahrelang währende Unsicherheit für die deutsche Reisewirtschaft ein Ende hat." Betroffene Reiseveranstalter dürfen nun auf Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe hoffen.

Zum Hintergrund: Bundesfinanzhof kippt gewerbesteuerliche Hinzurechnung

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