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6. August 2019 | 07:00 Uhr
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Bundesfinanzhof kippt gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Aufatmen bei den Veranstaltern: Finanzämter dürfen bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen keinen Mietanteil hinzurechnen, entschied das Gericht nun anhand einer Klage von Frosch Sportreisen. Veranstaltern bleiben so Millionen-Nachzahlungen erspart.

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Der Bundesgerichtshof soll nach dem Willen des Kartellamts eine Wiederaufnahme des Best-Preis-Klausel-Verfahrens gegen Booking ermöglichen

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Das Urteil war mit Spannung erwartet worden und gilt als wegweisend für den Umgang mit der Praxis von Finanzbehörden, die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen mit einer Anmietung gleichzusetzen und entsprechende Steuern zu erheben. Nach 6 Jahren Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) nun ein Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) zurückgewiesen, das diese Praxis für rechtens erklärt hatte.

Frosch Sportreisen hatte argumentiert, dass Hotelzimmer von Veranstaltern im Ergebnis nur vermittelt würden, um eine Pauschalreise für Kunden auszugestalten. Diese Bündelung von Dienstleistungen entspreche nicht einer Anmietung von fiktivem Anlagevermögen, stelle vielmehr echtes Umlaufvermögen dar und biete keine Grundlage für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Dieser Auffassung folgte nun der BFH und hob die Entscheidung aus dem Zwischenurteil des Finanzgerichts Münster auf. Dort muss nun noch ein Endurteil gesprochen und über die Kosten des Verfahrens entschieden werden.

"Über Jahre haben wir uns gefühlt wie die letzten Gallier, die sich gegen eine unverständliche Steuerpraxis stemmen. Dabei haben uns der Prozess und die möglichen Folgen bis aufs äußerste strapaziert. Umso mehr sind wir nun erleichtert, dass der BFH für uns und die Kolleginnen und Kollegen im deutschen Tourismus eine klare Entscheidung getroffen hat", kommentiert Frosch-Geschäftsführer Holger Schweins das Urteil.

Auch Schauinsland-Chef Gerald Kassner, der mit seinem Unternehmen ebenfalls gegen die Gewerbesteuerhinzurechnung vor Gericht gezogen war und vom Finanzgericht Düsseldorf Recht bekommen hatte, äußerte sich über das höchstrichterliche Urteil erleichtert. "Endlich ist Schluss mit dem Unsinn und dieser unnötigen Steuer. Wir freuen uns, dass der BFH nicht den Richtern des Finanzgerichts Münster, sondern denen des Finanzgerichts Düsseldorf gefolgt ist und die Urlaubssteuer damit bald Geschichte sein dürfte. Ein wichtiger Meilenstein für die klagenden Unternehmen und die gesamte Branche“, sagte er.

Der Bundesfinanzhof hat sein Urteil dem Rechtsbeistand von Frosch Sportreisen, Volker Jorczyk, am Montag zugestellt. Mit einer Urteilsbegründung wird in zwei bis drei Monaten gerechnet.

Touristische Verbände, darunter DRV, BTW, ASR, DTV und VPR, begrüßten das Urteil und forderten das Bundesfinanzministerium auf, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären.

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