EU-Gericht stärkt Rechte verspäteter Fluggäste
Airlines dürfen sich laut dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (Az. T-656/24) nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn sie freiwillig auf verspätete Passagiere warten und dadurch Folgeflüge verzögern. Anlass war ein Fall der bulgarischen European Air Charter am Flughafen Köln/Bonn 2022. Ein Folgeflug nach Varna landete über drei Stunden zu spät. Das Landgericht Düsseldorf muss nun prüfen, ob die Airline aus eigenem Ermessen handelte. Es wird abschließend über die Ausgleichsansprüche entscheiden. Airliners