Bundeskabinett beschließt Corona-Regeln ab Oktober
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter beschlossen. Von Oktober an soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Steigen die Ansteckungszahlen stark, erhalten die Länder die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zu beschließen.
Im gesamten Bundesgebiet sollen von Oktober an eine Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren.
Dazu zählt etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen. In der ersten Stufe gibt es davon noch Ausnahmen; und zwar zwingend für negativ Getestete und optional für frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Für den Fall, dass sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Auf deren Grundlage sollen nun die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten und beschließen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.