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26. März 2021 | 16:55 Uhr
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Bundesrat will Insolvenzschutz für Veranstalter entschärfen

Bei seiner Plenarsitzung am Freitag stimmte der Bundesrat für eine Empfehlung der Ausschüsse, die Branche im Zuge des geplanten Sicherungsfonds in geringerem Maße zu belasten als im Gesetzentwurf vorgesehen. Das wertet zum Beispiel der Busreiseverband RDA als Erfolg; allerdings ist der Entwurf nicht zustimmungspflichtig.

Insolvenz

Der Bundesrat schlägt sich in Sachen Kundengeldabsicherung auf die Seite der Touristik

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"Wenngleich der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Stellungnahmen des Bundesrates ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens", führt RDA-Präsident Benedikt Esser aus und hofft, dass das Votum der Ländervertretung den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens noch beeinflusst.

"Die gesamte Reisebranche befindet sich momentan pandemiebedingt in einer wirtschaftlich sehr angespannten Lage", schrieben die Ausschüsse in ihrer Empfehlung. Die für die meisten fondspflichtigen Unternehmen im Vergleich zu den aktuellen Versicherungsprämien höhere finanzielle Belastung durch Entgelte zur Bildung des Fondskapitals und für die zu stellenden Sicherheiten stelle diese "vor enorme wirtschaftliche Probleme", heißt es weiter. Mit Blick auf die ohnehin schwierige Wettbewerbssituation in der gesamten Branche gelte es, "eine Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse durch die Etablierung des Reisesicherungsfonds zu vermeiden".

Geringere Beiträge und Sicherheitsleistungen

Konkret empfehlen die Ausschüsse unter anderem, wie von mehreren touristischen Verbänden gefordert, „die finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten und eine faire Risikobetrachtung zu gewährleisten“. Vorgeschlagen werden ein Beitrag von 0,6 Prozent statt wie geplant einem Prozent sowie eine Sicherheitsleistung von vier statt sieben Prozent. Außerdem wird eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von drei auf 20 Millionen Euro gefordert. Weiter heißt es in den Empfehlungen, dass „die Aufbauphase des Fonds bis zur Ansparung des Zielkapitals von 750 Millionen Euro entsprechend zu verlängern“ sei.

Damit schlägt sich der Bundesrat eindeutig auf die Seite der Reiseveranstalter, die eine zu hohe Belastung durch die geplante Kundengeldabsicherung befürchten. Ob die Lobby der Ländervertreter nun noch entscheidenden Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, bleibt freilich abzuwarten.

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