Condor zieht gegen Lufthansa vor das Kartellamt
Nachdem Lufthansa die langjährige Vereinbarung über Zubringerflüge gekündigt hat, legt der Ferienflieger nun Beschwerde wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ein. Das Fehlen der Zubringer bedroht vor allem das Fernstreckengeschäft von Condor.
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Bereits Anfang Dezember hatte eine Condor-Sprecherin gegenüber Reise vor9 bestätigt, dass man wegen der Kündigung des Prorate-Agreements durch Lufthansa juristische Schritte erwäge. Das Abkommen erlaubt es Condor noch bis zur Jahresmitte, Zubringerflüge der Lufthansa über die eigenen Vertriebskanäle zu vermarkten und so eine durchgehende Flugverbindung anzubieten.
Zwar besteht laut Lufthansa auch weiterhin das sogenannte Interlining, das die Verknüpfung von Flügen auf einem Ticket und Umsteigen ohne erneutes Einchecken von Gepäck ermöglicht. Doch dieses Minimalabkommen nimmt den Carrier, mit dem die Anschlussflüge gebucht sind, zum Beispiel dann nicht in die Pflicht, wenn sich diese verspäten. Das könnte vor allem für das wichtige Veranstaltergeschäft von Condor harte Konsequenzen haben.
Nun hat das Condor-Management beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Lufthansa eingelegt. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. "Dieser Schritt ist erforderlich geworden, da Lufthansa eine breit angelegte Missbrauchsstrategie fortgesetzt hat, indem sie ihre Monopolstellung im innerdeutschen Verkehr sowie ihre marktbeherrschende Stellung im europäischen Verkehr ausnutzt", erklärt eine Sprecherin.
Ein Verdrängungswettbewerb zwischen zwei Unternehmen, die beide Staatshilfen für ihren Fortbestand erhalten hätten, sei kein guter Weg, heißt es weiter von Condor. Zudem forciere Lufthansa ein touristisches Wachstum, für das Mitarbeiter ohne tarifliche Bindung eingestellt würden, die zuvor gekündigt worden seien, kritisiert der Ferienflieger.
Christian Schmicke