Corona im Herbst: Maskenpflicht, aber keine Lockdowns
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Vom 1. Oktober an soll bundesweit eine Maskenpflicht im Luftverkehr, öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Pandemie-Geschehen dies erfordert – wie etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie sind Ausnahmen für getestete sowie frisch geimpfte und frisch genesene Personen vorgesehen. Darauf haben sich das Bundesjustiz- und das Gesundheitsministerium verständigt. Tagesschau