Corona-Regeln für Reiserückkehrer sollen verlängert werden
Wer von einer Auslandsreise heimkehrt, muss bei der Einreise nach Deutschland auch künftig einen 3G-Nachweis vorweisen. Das Bundesgesundheitsministerium will laut Medienberichten dafür die bestehende Einreiseverordnung, die eigentlich am Donnerstag ausläuft, bis Ende Mai verlängern.
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Nach der gültigen Regelung müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren unabhängig von der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. "Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen", so die Einreiseverordnung.
Besondere Vorschriften gelten bei Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Solche sind derzeit aber keine vom Robert-Koch-Institut ausgewiesen.