DRSF koppelt Höhe der Sicherheitsleistung an Bonität
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Während das Entgelt, das Veranstalter an den Reisesicherungsfonds zahlen müssen, auch künftig einheitlich bleibt, soll der Regelsatz für die Sicherheiten künftig auf der Basis von drei Kennzahlen angehoben oder gesenkt werden. Eine ist wie bisher die Kreditwürdigkeit laut Creditreform, neu dazu kommen die bereinigte Eigenkapitalquote und die Umsatzrendite. Die Zu- oder Abschläge sind je Kennzahl bei bis zu einem Prozent und in Summe bei zwei Prozent gedeckelt. Reiseanbieter müssen damit beim DRSF mindestens fünf Prozent und höchstens neun Prozent vom Umsatz als Sicherheit hinterlegen. FVW