EU-Gericht kippt Beihilfen für Airport Hahn, TAP und KLM
Weil die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft habe, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof die 2017 von der Europäischen Kommission gebilligten Finanzbeihilfen der Bundesrepublik und des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn für unrechtmäßig erklärt. In einem anderen Fall entschied das Gericht, die Entscheidung der Kommission zugunsten von Beihilfen Portugals für TAP sowie der Niederlande für KLM sei nichtig. Welt