EU-Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig
Ohne Booster-Impfung werden EU-Impfzertifikate künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung trete am 1. Februar in Kraft, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden.
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Auffrischungsimpfungen werden von der EU-Kommission spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll danach aber noch drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft. Damit sei dafür gesorgt, dass genug Zeit sei, sich um eine Auffrischungsimpfung zu kümmern, heißt es.
Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa von Apotheken ausgestellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden ungeachtet des bestehenden Einsatzes verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits nach dem EU-Gipfel vergangene Woche angekündigt, dass zeitnah eine Regelung zur Gültigkeitsdauer von EU-Impfnachweisen vorgelegt werden solle. Die Nachweise werden mittlerweile in zahlreichen Ländern auch außerhalb der EU anerkannt.