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30. Juni 2021 | 15:21 Uhr
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EU-Rechnungshof kritisiert Missachtung von Fluggastrechten

Reisende seien im Zuge der Corona-Pandemie bei gestrichenen Flügen rechtswidrig dazu gezwungen worden, anstelle von Rückzahlungen Gutscheine zu akzeptieren, kritisieren die Rechnungsprüfer in einem Sonderbericht.

Flugausfall Annulierung Cancelled Fluganzeige Foto iStock Mimadeo

Flugreisenden seien nach Streichungen oft nur Gutscheine angeboten worden, bemängelt der Europäische Rechnungshof

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Rund 7.000 Verbindungen seien annulliert worden und Millionen Reisende seien zwischen März 2020 und März 2021 betroffen gewesen, heißt es in dem Bericht. Insgesamt sei "viel zu wenig getan" worden, "um die Rechte von Millionen Menschen in der EU zu schützen", kritisiert Annemie Turtelboom, für den Bericht zuständiges Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Eigentlich sei gesetzlich vorgeschrieben, dass gezahlte Gelder innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen erstattet werden müssen, unterstrich der Rechnungshof. Doch hätten vor allem in den ersten Monaten der Krise viele Fluggäste Geld verloren, das ihnen zugestanden hätte. 15 EU-Staaten, darunter die Niederlande, Frankreich und Belgien, hätten sogar dabei geholfen, indem sie EU-rechtswidrige Vorschriften erlassen oder andere Maßnahmen ergriffen hätten, die die Praxis, statt Erstattungen Gutscheine auszugeben, legitimieren sollten.

Airline-Hilfen nicht an Rückerstattungen geknüpft

Bisweilen seien diese Gutscheine nicht mal gegen eine Insolvenz der Unternehmen abgesichert gewesen, monieren die Rechnungsprüfer weiter. Während die Kunden lange hätten um ihr Geld kämpfen müssen, sei den Airlines in Rekordtempo geholfen worden. 54 Beschlüsse über staatliche Beihilfen seien innerhalb von durchschnittlich 13 Tagen nach der Anmeldung angenommen worden; 23 davon innerhalb einer Woche, berichtet der Rechnungshof. In der Zeit von März 2020 bis April dieses Jahres seien dafür öffentliche Gelder in Höhe von rund 35 Milliarden in die Hand genommen worden.

Gleichzeitig seien Rückerstattungen nicht ausdrücklich zur Bedingung für die Beihilfen gemacht worden, stellt der Sonderbericht fest. Dabei habe die EU-Kommission deutlich gemacht, dass die Staaten dazu die Möglichkeit gehabt hätten. Die Kommission hatte am Montag den Druck auf die Fluggesellschaften erhöht und eine Liste mit formuliert. Darin werden die Airlines unter anderem aufgefordert, Rückerstattungen in Form eines Gutscheins nicht als einzige Wahl anzupreisen und Verzögerungen bei der Rückzahlung zu vermeiden. Außerdem erwäge man neue Regeln mit Blick auf künftige Krisen, erklärte Verkehrskommissarin Adina Valean.

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