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28. April 2026 | 07:00 Uhr
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EU will A1-Pflicht für kurze Geschäftsreisen abschaffen

Für kurze grenzüberschreitende Geschäftsreisen in der EU soll die A1-Bescheinigung wegfallen. Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat vorläufig geeinigt. Für Unternehmen im Binnenmarkt würde damit eine administrative Hürde entfallen, die bislang Millionen kurzer Dienstreisen belastet hat.

Geschäftsreisende Foto iStock shansekala

Die bürokratischen Hürden für Geschäftsreisen innerhalb der EU sollen reduziert werden

Die EU will die Regeln für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen vereinfachen. Nach Angaben des Geschäftsreiseverbandes BT4Europe haben sich Europäisches Parlament und Rat vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll.

Nach den geplanten Regeln wäre für Auslandsaufenthalte von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen keine A1-Bescheinigung mehr nötig. Für Unternehmen mit Aktivitäten im europäischen Binnenmarkt wäre das ein spürbarer Abbau bürokratischer Hürden. BT4Europe spricht von einem wichtigen Fortschritt für die grenzüberschreitende Mobilität von Beschäftigten.

Die A1-Bescheinigung ist eine Bescheinigung der Entsendung eines Mitarbeiters innerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums. In diese Definition fallen Staaten der "Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland". Die A1-Bescheinigung dient dem Nachweis, welchem Sozialversicherungssystem ein Arbeitnehmer unterliegt.

Durchbruch nach jahrelangem Stillstand

Der Verband wertet die Einigung auch deshalb als bedeutsam, weil das Gesetzgebungsverfahren über Jahre blockiert war. Der jetzige Fortschritt zeige, wie komplex die Materie sei, aber auch, dass auf EU-Ebene pragmatische Lösungen möglich seien, wenn ein gemeinsames Verständnis für die Bedürfnisse des Binnenmarkts bestehe.

Die vorläufige Einigung muss in den kommenden Monaten noch formell bestätigt werden. Erst danach können die überarbeiteten Regeln in Kraft treten.

BT4Europe kündigt an, den weiteren Prozess eng zu begleiten. Der Verband will mit den EU-Institutionen und anderen Akteuren daran arbeiten, dass der endgültige Text die angestrebte Entlastung bei kurzfristigen grenzüberschreitenden Geschäftsreisen vollständig umsetzt, in den Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird und die praktischen Auswirkungen auf Geschäftsreisen und grenzüberschreitende Tätigkeiten beobachtet werden.

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